Europäische Richtlinien Maschinenbau

Umsetzung in österreichisches Recht

Die folgen­den euro­päischen Richt­linien be­treffend Maschinen­sicherheit haben in Öster­reich gesetzliche Gültig­keit. Nur wenn eine konstru­ierte oder impor­tierte Maschine allen auf sie zutref­fenden Vor­schriften entspricht, darf sie das CE-Zeichen tragen.

Damit darf die betref­fende Maschine dann in Öster­reich und ebenso im gesamten euro­päischen Wirtschafts­raum in Verkehr gebracht werden. Dazu zählt auch die Ver­wendung im eigenen Betrieb.

Anhang I der Maschinen­richt­linie schreibt viele konkrete Maß­nahmen vor. Die Anforder­ungen sind kurz und prägnant formuliert, manche aber zuweit von der Alltags­sprache entfernt. Dennoch ist Anhang I eine gute Anleitung für den Konstruk­teur. Dasselbe gilt auch für die ATEX- und die Druck­geräte-Richt­linie.

Leider beschrän­ken sich die anderen hierunter ange­führten Richt­linien auf sehr allgemein formulierte Ziele, aus denen sich keiner­lei praktisch umsetz­bare Gestaltung ent­nehmen lässt. Hierzu muss man sich der ein­schlä­gigen harmoni­sierten Normen bedienen.

Maschinenrichtlinie

RICHT­LINIE 2006/42/EG DES EURO­PÄISCHEN PARLAMENTES UND DES RATES vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richt­linie 95/16/EG (Neufassung)

MSV 2010

Ver­ordnung des Bundes­ministers für Wirt­schaft und Arbeit über die Sicher­heit von Maschinen und von Sicherheits­bau­teilen für Maschinen (Maschinen-Sicher­heits­verordnung 2010 – MSV 2010)

Die Maschinen­richt­linie und damit auch die MSV 2010 werden An­fang Jänner 2027 durch die neue Europä­ische Maschinen-Ver­ord­nung abgelöst.

Niederspannungsrichtlinie

RICHT­LINIE 2014/35/EU DES EURO­PÄISCHEN PARLAMENTES UND DES RATES vom 26. Februar 2014 zur Harmoni­sierung der Rechts­vorschriften der Mit­glied­staaten über die Bereit­stellung elektrischer Betriebs­mittel zur Ver­wendung innerhalb bestimmter Spannungs­grenzen auf dem Markt (Neufassung)

NSpGV

Verordnung des Bundes­ministers für Wissen­schaft, Forschung und Wirt­schaft über elektrische Betriebs­mittel zur Verwendung inner­halb bestimmter Spannungs­grenzen (Nieder­spannungs­geräte­ver­ordnung 2015 – NspGV 2015)

EMV-Richtlinie

RICHT­LINIE 2014/30/EU DES EURO­PÄISCHEN PARLAMENTES UND DES RATES vom 26. Februar 2014 zur Harmoni­sierung der Rechts­vorschriften der Mit­glied­staaten über die elektro­magnetische Ver­träglichkeit (Neu­fassung)

EMVV 2015

Ver­ordnung des Bundes­ministers für Wissen­schaft , Forschung und Wirt­schaft über elektro­magnetsiche Ver­träglich­keit (Elektro­magnetische Ver­träglich­keitsv­erordnung 2015 – EMVV 2015)

Radio-Richtlinie

RICHT­LINIE 2014/53/EU DES EURO­PÄISCHEN PARLAMENTES UND DES RATES vom 16. April 2014 über die Harmoni­siserung der Rechts­vor­chriften der Mitglied­staaten über die Bereit­stellung von Funk­anlagen auf dem Markt und zur Auf­hebung der Richt­linie 1999/5/EG

FMaG 2016

Bundes­gesetz über die Markt­über­wachung von Funk­anlagen (Funk­anlagen-Markt­über­wachungs-Gesetz – FMaG 2016)

ATEX-Richtlinie

RICHT­LINIE 2014/34/EU DES EURO­PÄISCHEN PARLAMENTES UND DES RATES vvom 26. Februar 2014 zur Harmoni­sierung der Rechts­vor­schriften der Mit­gliedstaaten für Geräte und Schutz­systeme zur bestimmungs­gemäßen Ver­wendung in explosions­gefährdeten Bereichen (Neufassung)

ExSV 2015

Ver­ordnung des Bundes­ministers für Wissen­schaft, Forschung und Wirt­schaft über Geräte und Schutz­systeme zur bestimmungs­gemäßen Ver­wendung in explosions­gefährdeten Bereichen (Explosions­schutzver­ordnung 2015 – ExSV 2015)

Druckgeräte-Richtlinie

RICHT­LINIE 2014/68/EU des Euro­päischen Parlamentes und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Hamoni­sierung der Rechts­vorschriften der Mitglied­staaten über die Bereit­stellung von Druck­geräten auf dem Markt (Neufassung)

DGVO

Verord­nung des Bundes­ministers für Wissen­schaft, Forschung und Wirt­schaft über Druck­geräte (Druck­geräte­verordnung - DGVO)