Umsetzung in österreichisches Recht
Die folgenden europäischen Richtlinien betreffend Maschinensicherheit haben in Österreich gesetzliche Gültigkeit. Nur wenn eine konstruierte oder importierte Maschine allen auf sie zutreffenden Vorschriften entspricht, darf sie das CE-Zeichen tragen.
Damit darf die betreffende Maschine dann in Österreich und ebenso im gesamten europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht werden. Dazu zählt auch die Verwendung im eigenen Betrieb.
Anhang I der Maschinenrichtlinie schreibt viele konkrete Maßnahmen vor. Die Anforderungen sind kurz und prägnant formuliert, manche aber zuweit von der Alltagssprache entfernt. Dennoch ist Anhang I eine gute Anleitung für den Konstrukteur. Dasselbe gilt auch für die ATEX- und die Druckgeräte-Richtlinie.
Leider beschränken sich die anderen hierunter angeführten Richtlinien auf sehr allgemein formulierte Ziele, aus denen sich keinerlei praktisch umsetzbare Gestaltung entnehmen lässt. Hierzu muss man sich der einschlägigen harmonisierten Normen bedienen.
RICHTLINIE 2006/42/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTES UND DES RATES vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Neufassung)
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Sicherheit von Maschinen und von Sicherheitsbauteilen für Maschinen (Maschinen-Sicherheitsverordnung 2010 – MSV 2010)
RICHTLINIE 2014/35/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTES UND DES RATES vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt (Neufassung)
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen (Niederspannungsgeräteverordnung 2015 – NspGV 2015)
RICHTLINIE 2014/30/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTES UND DES RATES vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit (Neufassung)
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft , Forschung und Wirtschaft über elektromagnetsiche Verträglichkeit (Elektromagnetische Verträglichkeitsverordnung 2015 – EMVV 2015)
RICHTLINIE 2014/53/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTES UND DES RATES vom 16. April 2014 über die Harmonisiserung der Rechtsvorchriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/5/EG
Bundesgesetz über die Marktüberwachung von Funkanlagen (Funkanlagen-Marktüberwachungs-Gesetz – FMaG 2016)
RICHTLINIE 2014/34/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTES UND DES RATES vvom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (Neufassung)
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (Explosionsschutzverordnung 2015 – ExSV 2015)
RICHTLINIE 2014/68/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Hamonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Druckgeräten auf dem Markt (Neufassung)
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über Druckgeräte (Druckgeräteverordnung - DGVO)