Öster­reichische Ver­ord­nungen Arbeitsschutz

Umsetzung europäischer Richtlinien in öster­reichisches Recht

Der europäische Rat hat gemäß Artikel 137 über die soziale Sicherheit des Vertrages vom Rom eine Rahmenrichtlinie zum Arbeitsschutz verabschiedet.

Diese Mindestanforderung wurde mit dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz in österreichisches Recht umgesetzt.

Rahmenrichtlinie zum Arbeitsschutz

RICHT­LINIE 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit

ASchG

Bundesgesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz - ASchG)

Zur Rahmen­richt­linie 89/391/EWG wurden 20 Einzel­richt­linien über die Sicher­heit am Arbeits­platz verabschiedet. Hier folgt eine Auswahl daraus.

Diese Richtl­inien wurden zumeist mittels Verordnungen in öster­reichisches Recht umgesetzt.

Erste Einzelrichtlinie

Richt­linie 89/654/EWG des Rates vom 30. November 1989 über Mindest­vorschriften für Sicherheit und Gesund­heits­schutz in Arbeits­stätten (Erste Einzel­richtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richt­linie 89/391/EWG)

AStV

Verordnung der Bundes­ministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales, mit der Anforderungen an Arbeits­stätten und an Gebäuden auf Bau­stellen fest­gelegt und die Bauarbeiter­schutz­verordnung geändert wird (Arbeits­stätten­verordnung – AStV)

Zweite Einzelrichtlinie

RICHT­LINIE 2009/104/EG DES EURO­PÄISCHEN PARLAMENTES UND DES RATES vom 16. September 2009 über Mindest­vorschriften für die Sicher­heit und Gesund­heits­schutz bei Benutzung von Arbeits­mitteln durch Arbeit­nehmer bei der Arbeit (Zweite Einzel­richt­linie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richt­linie 89/391/EWG)

AM-VO

Verordnung des Bundes­ministers für Wirt­schaft und Arbeit über den Schutz der Arbeit­nehmer­Innen bei der Benutzung von Arbeits­mitteln (Arbeits­mittel­verordnung - AM-VO) und mit der die Bauarbeiter­schutz­verordnung geändert wird

Vierte Einzelrichtlinie

Richt­linie 90/269/EWG des Rates vom 29. Mai 1990 über die Mindestv­orschriften bezüglich der Sicher­heit und des Gesund­heits­schutzes bei der manuellen Handh­abung von Lasten, die für die Arbeit­nehmer insbesondere eine Gefährdung der Lenden­wirbel­säule mit sich bringt (Vierte Einzel­richt­linie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richt­linie 89/391/EWG)

§64 ASchG

§64 des Bundes­gesetzes über die Sicher­heit und Gesund­heits­schutz bei der Arbeit (Arbeitnehmer­Innenschutz­gesetz - ASchG)

Neunte Einzelrichtlinie

Richt­linie 92/58/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 über Mindest­vorschriften für die Sicher­heits- und/oder Gesund­heits­schutz­kenn­zeichnung am Arbeits­platz (Neunte Einzel­richt­linie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richt­linie 89/391/EWG)

Verordnung der Bundes­ministerin für Arbeit, Gesund­heit und Soziales über die Sicher­heits- und Gesund­heits­schutz­kenn­zeichnung (Kenn­zeichnungs­verordnung - KennV)

ATEX-Use-Directive

Richt­linie 1999/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1999 über Mindest­vorschriften zur Ver­besserung des Gesund­heits­schutzes und der Sicher­heit der ­Arbeitnehmer, die durch explosions­fähige Atmosphären gefährdet werden können (Fünfzehnte Einzel­richt­linie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richt­linie 89/391/EWG)

VExAT

Verordnung des Bundes­ministers für Wirtschaft und Arbeit über den Schutz der Arbeit­nehmer/innen vor explosions­fähigen Atmosphären und mit der die Bau­arbeiter­schutz­ver­ordnung und die Arbeits­mittel-Ver­ordnung geändert werden (Ver­ordnung explosions­fähige Atmosphären – VEXAT)

16. Einzelrichtlinie

Richt­linie 2002/44/EG des Euro­päischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über Mindest­vorschriften zum Schutz von Sicher­heit und Gesund­heit der Arbeit­nehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einw­irkungen (Vibrationen) (16. Einzel­richt­linie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richt­linie 89/391/EWG) - Gemeinsame Erklärung des Euro­päischen Parlaments und des Rates

17. Einzelrichtlinie

Richtlinie 2003/10/EG DES EURO­PÄISCHEN PARLAMENTES UND DES RATES vom 6. Februar 2003 über Mindest­vorschriften zum Schutz von Sicher­heit und Gesund­heit der Arbeit­nehmer vor der Gefährdung durch physikalische Ein­wirkungen (Lärm) (17. Einzel­richtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richt­linie 89/391/EWG)

VOLV

Verordnung über den Schutz der Arbeit­nehmer/innen vor der Gefährdung durch Lärm und Vibra­tionen (Ver­ordnung Lärm und Vibra­tionen – VOLV)

19. Einzelrichtlinie

Richt­linie 2006/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2006 über Mindest­vorschriften zum Schutz von Sicher­heit und Gesund­heit der Arbeit­nehmer vor der Gefährdung durch physikalische Ein­wirkungen (künst­liche optische Strahlung) (19. Einzel­richt­linie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richt­linie 89/391/EWG)

VOPST

Ver­ordnung über den Schutz der Arbeit­nehmer/innen vor der Ein­wirkung durch optische Strahlung (Ver­ordnung optische Strahlung – VOPST)

20. Einzelrichtlinie

Richtlinie 2013/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (elektromagnetische Felder) (20. Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/40/EG

VEMF

Ver­ordnung des Bunde­sministers für Arbeit, Soziales und Konsumenten­schutz über den Schutz der Arbeit­nehmer/innen vor der Ein­wirkung durch elektro­magnetische Felder (Ver­ordnung elektro­magnetische Felder – VEMF)