Beweg­liche Teile Quetschgefahr an einer Maschine

Inhärent sichere Konstruk­tion nach EN 13854

Einige Normen nennen folgende Grenz­werte:

  • 75 N
  •  4 J
  • 25 N/cm2

Sind alle gleich­zeitig eingehalten, besteht keine Ver­letzungs­gefahr durch Einquetschen.

Manch­mal ist es auch möglich, aus­reichende Mindest­abstände zwischen beweg­lichen und festen Maschinen­teilen zu gewähr­leisten. Die harmoni­sierte Norm DIN EN ISO 13854 (siehe Normenliste) gibt für einzelne Körper­teile die Mindest­abstände vor.

Körperteil Mindestabstand
Körper ≥500 mm
Kopf ≥300 mm
Bein ≥180 mm
Fuß, Arm ≥120 mm
Hand, Faust ≥100 mm
Zehen ≥50 mm
Finger ≥25 mm

Die meisten Gefähr­dungen einer Maschine gehen erfahrungs­gemäß von deren beweg­lichen Teilen aus. Dazu zählen Quetsch- und Einzugs­gefahren.

Warnschild an einem Bahnschranken

Manche Risiken lassen sich unter Um­ständen durch Begren­zen von Kraft und Energie, oder durch Ein­halten von Mindest­abständen, vermeiden.

Ketten- und Riemen­antriebe, Wellen und Walzen können Kleidung oder Glied­maßen erfas­sen und ein­ziehen. Dann schützt auch eine langsame Geschwindig­keit nicht vor ernsten Folgen.

Schlecht sichtbare Einzugsstelle

Heim­tückisch sind vermeint­lich still­gesetzte, tat­sächlich aber nur blockierte Maschinen­teile, oder schwebende Lasten, die sich plötzlich lösen und in Bewegung kommen.

Vor 50 Jahren mag ein einzel­nes Warn­schild in der Industrie noch als aus­reichen­des Schutz­konzept ge­golten haben. Spätes­tens seit der ersten Aus­gabe der Maschinen­richt­linie im Jahr 1989 darf eine Maschine mit ihren be­weg­lichen Teilen keine Ge­fahr ver­ur­sachen. Manche Quetsch- oder Scher­stellen können durch kon­struk­tive Ge­stal­tung ganz ver­mieden werden.

Meistens sind den­noch Ver­klei­dungen und Schutztüren un­umgäng­lich. An leistungs­fähigen schnellen Maschinen müssen letztere mit Zu­hal­tungen ver­sehen sein. Für Sicher­heits­licht­vor­hänge, Zwei­hand-Taster und der­gleichen ist dort zu­wenig Mindest­abstand ver­füg­bar. Um den An­reiz zur Mani­pula­tion weg­zu­nehmen, legt man Ein­stell- und Wartungs­stellen nach außen.

Seit 1995 beschäftige ich mich der Konstruktion sicherer Sondermaschinen und liefere Ihnen dafür praxistaugliche Lösungen. Lassen Sie sich kompe­tent von Dipl.-Ing. Wolfgang Grassberger, Zivil­techniker für Elektro­technik unter­stützen.

FAQ

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Welche Schutz­maß­nahmen müssen gegen die Gefahr von beweg­lichen Teilen einer Maschine ergrif­fen werden?

Die Euro­päische Maschinen­richt­inie 2006/42/EG – MRL fordert aus­drücklich den Schutz vor gefähr­lichen beweg­lichen Teilen einer Maschine. Diese Teilen dürfen ent­weder gar keine Gefahr darstellen, oder aber müssen mit Ver­klei­dungen und Schutz­türen sowie ggfs. mit berührungs­losen Schutz­einrich­tungen versehen sein. Eine Aus­nahme besteht nur für am Arbeits­prozess mit­wirkende Teile, an denen während des Betriebes Ein­griffe des Bedien­personals unumg­änglich sind. Harmoni­sierte Normen geben Grenz­werte für die maximal zulässige Kraft und Energie, oder für den Mindest­abstand, bei dem keine Quetsch­gefahr mehr besteht. Beweg­liche Teile sollen möglichst nicht blockiert werden können. Keines­falls aber darf beim Lösen einer Blockierung eine gefähr­liche Situation entstehen.

Welche Gefahren gegen von den beweg­lichen Teilen einer Maschine aus?

Von den beweg­lichen Teilen einer Machinen gehen vielerlei Verletzungs­gefahren aus. Lang­samen Bewe­gungen kann man zwar recht­zeitig ausweichen, sie können letzt­lich aber genauso gravierende Folgen wie schnelle uner­wartete Bewegungen haben. In erster Linie muss das Risiko von Quetsch­gefahr beachtet werden. Besonders heim­tückisch sind Ketten- und Riemenan­triebe, Wellen und Walzen, von denen Arbeits­kleidung, Finger oder Hände erfasst und eingezogen werden können. Das hinter­lässt meistens bleibende Invalidität. Manche Fertigungsp­rozesse erfordern scharfe Kanten, von denen ebenso schlimme Schnitt- und Stich­verletzungen aus­gehen können. Schließlich können schnelle Bewegungen auch bei stumpfer Ein­wirkung schwere Ver­letzungen verursachen. Blockierte, vermeitlich still­gesetzte Teile und schwebende Lasten stellen eine oftmals nicht richtig erkannte erheb­liche Gefahren­quelle dar.

Wie kann die Quetsch­gefahr einer Maschine vermieden werden?

Durch die Begrenzung der Kraft auf 75 N oder weniger können Ver­letzungen durch Ein­quetschen an einer Maschine ver­mieden werden. Dabei müssen gleichzeitig die Energie auf 4 J oder weniger, und der Druck auf 25 N/cm² oder weniger be­schränkt sein. Auch durch Ein­halten von Mindest­abständen zwischen festen und beweglichen Teilen kann eine Verletzung je nach expo­niertem Körper­teil ausge­schlossen werden. Die harmoni­siserte Norm DIN EN ISO 13854 enthält dazu die ent­sprechenden Einzel­heiten.