Ziviltechniker Österreich

Die Bezeichnung Zivil­techniker wurde 1913 in Österreich-Ungarn eingeführt. Als öster­reichisches Spezifikum sind Zivil­techniker Personen mit öffent­lichem Glauben, sie errichten Urkunden mit Beweiskraft (§292 Zivilprozessordnung – ZPO).

Zu den Zivil­technikern zählen die Ingenieur­konsulenten und die Architekten.

Voraussetzung für die Berufs­bezeichnung sind ein Studium, einschlä­gige Praxis, das Ablegen der Zivil­techniker­prüfung und das Leisten eines Eides. Die Prüfung umfasst Verwaltungs­recht, Betriebs­wirtschaft, einschlä­gige fachliche Vor­schriften, sowie das Berufs- und Standes­recht.

Zivil­techniker erbringen im Allgemeinen planende, prüfende, überwachende koordinierende, treu­händerische Leistungen. Ferner nehmen Zivil­techniker Messungen vor, erstellen Gutachten und vertreten ihre Auftraggeber vor Behörden.

Logo der Kammer der Ziviltechniker in Wien, Niederösterreich und Burgenland
Dipl.-Ing. Wolfgang Grassberger, MBA

Als Zivil­techniker habe ich Verschwiegen­heits­pflicht und unterliege den disziplinarischen Bestimmungen des Ziviltechniker­gesetzes.

Als Ingenieur­konsulent für Elektro­technik stelle ich Ihnen mein umfang­reiches Wissen und meine praktische Erfahrung auf dem Gebiet des Maschinen- und Anlagen­baues, im Besonderen der Maschinen­sicherheit zur Verfügung. Als Zivil­techniker bin ich nicht zur gewerblichen Aus­führung berechtigt. Durch diese Trennung vertrete ich Ihre Belange ohne jeden Inter­essen­konflikt.