Die Bezeichnung Ziviltechniker wurde 1913 in Österreich-Ungarn eingeführt. Als österreichisches Spezifikum sind Ziviltechniker Personen mit öffentlichem Glauben, sie errichten Urkunden mit Beweiskraft (§292 Zivilprozessordnung – ZPO).
Zu den Ziviltechnikern zählen die Ingenieurkonsulenten und die Architekten.
Voraussetzung für die Berufsbezeichnung sind ein Studium, einschlägige Praxis, das Ablegen der Ziviltechnikerprüfung und das Leisten eines Eides. Die Prüfung umfasst Verwaltungsrecht, Betriebswirtschaft, einschlägige fachliche Vorschriften, sowie das Berufs- und Standesrecht.
Ziviltechniker erbringen im Allgemeinen planende, prüfende, überwachende koordinierende, treuhänderische Leistungen. Ferner nehmen Ziviltechniker Messungen vor, erstellen Gutachten und vertreten ihre Auftraggeber vor Behörden.
Als Ziviltechniker habe ich Verschwiegenheitspflicht und unterliege den disziplinarischen Bestimmungen des Ziviltechnikergesetzes.
Als Ingenieurkonsulent für Elektrotechnik stelle ich Ihnen mein umfangreiches Wissen und meine praktische Erfahrung auf dem Gebiet des Maschinen- und Anlagenbaues, im Besonderen der Maschinensicherheit zur Verfügung. Als Ziviltechniker bin ich nicht zur gewerblichen Ausführung berechtigt. Durch diese Trennung vertrete ich Ihre Belange ohne jeden Interessenkonflikt.