Tren­nende Schutz­ein­rich­tungen DIN EN ISO 14120

Anhang I der Europäischen Maschinen­richt­linie — MRL und die inter­natio­nalen Normen DIN EN ISO 12100 und DIN EN ISO 14120 (siehe Liste der (harmoni­sierten) Normen) stel­len diese An­forder­ungen an feste und beweg­liche tren­nende Schutz­ein­rich­tungen:

Schutz-Verklei­dungen

  • Für Zugang höchstens ein Mal pro Woche oder seltener.
  • Dürfen sich nur mit Werk­zeug entfernen lassen.
  • Sollen nach Lösen der Schrauben nicht an Ort und Stelle bleiben,
  • aber die Schrauben müssen unver­lier­bar angebracht sein.
  • Dürfen auch mit Scharnieren versehen sein.

Schutz­türen

  • Für häufigeren Zugang als ein Mal pro Woche.
  • Müssen sich ohne Werk­zeug öffnen lassen.
  • Sicherheits­schalter stoppt gefährliche Bewegungen.
  • Sollen nicht von selbst zufallen.
  • Bei großen Massen, hohen Geschwindig­keiten ist Zu­haltung nötig.

Norm DIN EN ISO 14120

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Wo Gefahren­stellen nicht mittels inhärent sicherer Kon­struk­tion ver­mieden werden können, muss der Zu­gang zu ihnen ver­wehrt werden. Wenn der Ein­griff zu Störungs­behebung, Reinigung oder Wartung nur höchstens ein Mal pro Woche not­wendig ist, sind Ver­kleidungen die kosten­günstigste Lösung. Trans­parente Panele bieten eine gute Sicht auf den Produktions­prozess. Per­forierte Schutz­gitter benötigen einen Sicherheits­abstand. Diese werden als feststehende trennende Schutzeinrichtungen bezeichnet.

Für häufi­geren Zugang sollen Schutz­türen vorge­sehen werden, weil Verkleidungen sonst nicht wieder montiert würden. Sicher­heits­schalter müssen die gefährliche Bewe­gung anhalten.

Bei sehr häufi­gem Zu­griff sind Zwei­hand-Bedienung, Sicher­heits-Licht­vorh­änge, Tritt­matten u.dgl. nötig. Hinter solchen Schutz­ein­rich­tungen muss der not­wendige Mindest­abstand einge­halten werden, damit die Bewe­gung zum Still­stand gebracht ist, bevor man in die Gefahren­stelle greifen kann.

Bei der prak­tischen An­wendung berate ich Sie gerne: Dipl.-Ing. Wolfgang Grassberger, Zivil­techniker für Elektro­technik

FAQ

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Muss eine Maschine mit einer Schutztür versehen sein?

Grund sätzlich muss der Zugang zu gefährlichen Bewegungen einer Maschine entweder mit fest montierten Ver kleidungen, oder mit Schutz türen, oder aber mit soge nannten nicht-trennenden Mitteln verwehrt sein. Die letzteren beiden müssen die Bewegung still setzen, bevor die Gefahren stelle erreicht werden kann. Die Auswahl richtet sich nach der Häufig keit des Zuganges. Fest montierte Ver kleidungen sind nur für seltene Ein griffe geeignet, da sie sonst wahr scheinlich nicht wieder montiert würden."

Dürfen Schutzgitter einer Maschine auch mit Scharnieren versehen sein?

Die Maschinen richt linie unterscheidet zwischen fest stehenden und beweglichen Schutz ein richtungen. Erstere dürfen sich nur mit Werk zeug öffnen lassen, letztere müssen die gefährliche Bewegung (mittels Sicher heits schalter) still setzen. Schutz gitter dürfen zwar auch mit Scharnieren versehen sein. Sie sind aber trotzdem nur für seltene Eingriffe zulässig, weil sie sonst wahr scheinlich nicht wieder zuge schraubt würden. Große Multinationals schreiben Sicherheitsschalter auch für Verkleidungen mit Scharnieren vor. Die inter­nationale Norm DIN EN ISO 14120 enthält detailierte Anforder ungen an solche tren nende Schutz ein richtungen.

Die Informa­tionen wurden sorfältig kontrolliert. Sie stehen hier unent­geltlich und ohne Gewähr auf Richtig­keit zur Ver­fügung.

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