Lastaufnahmemittel für bis zu 16 000 Hebevorgänge müssen die zweifache Nennlast ohne bleibende Verformung halten können, und dürfen die dreifache Nennlast auch bei plastischer Verformung nicht verlieren. Für mehr als 16 000 Hebevorgänge muss auch die Materialermüdung wie bei einem Kran berücksichtigt werden.
Die Norm enthält spezielle Anforderungen an die folgenden losen Lastaufnahmemittel:
Jedes Lastaufnahme- und Anschlagmittel muss mit einem Typenschild versehen und mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet werden. Die maximale Tragfähigkeit muss auf jedem Lastaufnahmemittel angegeben sein. Je nach Bauart sind weitere Aufschriften anzubringen.
Auch Lastaufnahmemittel, Anschlagmittel, Ketten, Seile und Gurte für Hebezwecke, müssen die von der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG – MRL festgelegten Sicherheitsanforderungen erfüllen, obwohl diese Mittel im Allgemeinen gar keine beweglichen Teile, manche jedoch ein Antriebssystem haben.
Anhang I der MRL enthält neben den allgemein für Maschinen gültigen Anforderungen in Kapitel 4 zusätzliche Bestimmungen für das Heben von Lasten. Für Lastaufnahme- und Anschlagmittel müssen letztlich dieselben Dokumente wie für eine Maschine erstellt werden, um deren Konformität mit der Maschinenrichtlinie zu belegen. Dazu zählen unter anderem:
Bei der Gestaltung, funktionalen Sicherheit und Dokumentation, insbesondere der folgenden Lastaufnahmemittel mit Antrieben, unterstütze ich Sie gerne:
Lassen Sie sich kompetent von Dipl.-Ing. Wolfgang Grassberger, Ziviltechniker für Elektrotechnik beraten.