Lastaufnahmemittel DIN EN 13155

Fachausdrücke

DIN EN 13155

Last­aufnahme­mittel für bis zu 16 000 Hebe­vorgänge müssen die zweifache Nenn­last ohne bleibende Verformung halten können, und dürfen die drei­fache Nenn­last auch bei plastischer Ver­formung nicht verlieren. Für mehr als 16 000 Hebevorgänge muss auch die Material­ermüdung wie bei einem Kran berück­sichtigt werden.

Die Norm enthält spezielle Anforderungen an die folgenden losen Lastaufnahmemittel:

  • Blechklemmen,
  • Vakuumheber,
  • Lasthebemagnete,
  • C-Haken,
  • Krangabeln,
  • Traversen,
  • Klemmen,
  • Transportankersysteme.

Jedes Last­aufnahme- und Anschlag­mittel muss mit einem Typen­schild versehen und mit dem CE-Zeichen gekenn­zeichnet werden. Die maximale Trag­fähigkeit muss auf jedem Last­aufnahme­mittel angegeben sein. Je nach Bauart sind weitere Auf­schriften anzubringen.

Maschinenrichtlinie

Auch Lastaufnahmemittel, Anschlag­mittel, Ketten, Seile und Gurte für Hebezwecke, müssen die von der Maschinen­richt­linie 2006/42/EG – MRL festgelegten Sicher­heits­anforder­ungen erfüllen, obwohl diese Mittel im Allge­meinen gar keine beweg­lichen Teile, manche jedoch ein Antriebs­system haben.

Anhang I der MRL enthält neben den allgemein für Maschinen gültigen Anforder­ungen in Kapitel 4 zusätzliche Bestim­mungen für das Heben von Lasten. Für Last­aufnahme- und Anschlag­mittel müssen letztlich dieselben Dokumente wie für eine Maschine erstellt werden, um deren Kon­formität mit der Maschinen­richt­linie zu belegen. Dazu zählen unter anderem:

  • Beschreibung,
  • Zusammens­tellungs­zeichnung,
  • Risiko­beurteilung,
  • Festigkeits­berechnung und/oder -prüfung,
  • Betriebs­anleitung,
  • EG-Konformitäts­erklärung.

Bei der Gestaltung, funktio­nalen Sicher­heit und Doku­mentation, insbe­sondere der folgenden Last­aufnahme­mittel mit Antrieben, unter­stütze ich Sie gerne:

  • Lasthebemagnete,
  • Vakuumheber,
  • Pneumatische oder hydraulische Greifer und Klemmen.

Lassen Sie sich kompe­tent von Dipl.-Ing. Wolfgang Grassberger, Zivil­techniker für Elektro­technik beraten.

Fachaus­drücke

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Hebe­mittel, Hebe­zeug
Gerät zum Heben, Tragen, Transpor­tieren von Lasten.
Beispiels­weise
  • Turm­drehkrane, Fahrzeug­krane, Brücken- und Portal­krane;
  • Manipu­latoren;
  • Winden, Hub- und Zuggeräte, Schrauben-, Zahnstangen­winden;
  • Anker­winden, Verhol­winden, Boots­winden.
Last­aufnahme­einrich­tungen
Unterteilt in:
  • Trag­mittel,
  • Anschlag­mittel,
  • Last­aufnahme­mittel.
Tra­gmittel
Ständig mit dem Hebe­zeug verbunden, dienen zum Auf­nehmen von:
  • Anschlag­mitteln,
  • Last­aufnahme­mitteln oder
  • Lasten.
Beispiels­weise:
  • Kran­haken;
  • Hub­seil.
Anschlag­mittel
Lösbare Ver­bindung zwischen dem Trag­mittel und:
  • Last oder
  • Last­aufnahme­mitteln.
Beispiels­weise:
  • Rund­schlingen;
  • Anschlag­seile;
  • Ketten;
  • Schäkel, Haken.
Last­aufnahme­mittel
Nicht ständig mit dem Hebe­mittel verbunden, das finale Glied, unterteilt in passive und aktive Last­aufnahme­mittel, sowie in form- und kraft­schlüssige.
Passives Last­aufnahme­mittel
Verfügt über keinen eigenen Antrieb, kann die Last nicht selb­ständig ablegen. Nicht kraft­betrieben.
Beispiels­weise:
  • C-Haken, Coil-Haken, Kran­gabeln;
  • (Blech-)Klemmen;
  • Traversen, Hebe­kreuze;
  • Kübel, Gieß­pfannen.
Aktives Last­aufnahme­mittel
Verfügt über einen Antrieb, kann die Last auto­matisch auf­nehmen und ablegen.
Beispiels­weise:
  • Vakuum­heber (selbst­ansaugend oder nicht-selbst­ansaugend);
  • Last­hebe­magnete (permanent oder permanent-elektrisch),
  • Pneuma­tische Klemmen.
Personen­aufnahme­mittel
Hängen an Trag­mitteln und werden durch Hebe­zeuge bewegt, auch kombiniert mit Last­aufnahme­mitteln.
Beispiels­weise:
  • Personen­förder­korbe, Arbeits­körbe;
  • Arbeits­bühnen;
  • Beton­kübel mit Stand­platz.