Verordnung explosionsfähige Atmosphären – VEXAT-Verordnung
In folgenden Beispielen müssen Arbeitnehmer vor der Gefahr explosionsfähiger Atmosphäre geschützt werden:
Wenn ein Arbeitgeber Maschinen in möglicherweise explosionsfähiger Atmosphäre betreibt, schreibt die VEXAT-Verordnung dazu ein Explosionsschutz-Dokument vor. Es muss u.a. die folgenden Angaben enthalten:
Die Erstellung des Explosionsschutz-Dokumentes erfordert das Spezialwissen eines Maschinen-Herstellers, das aber nicht zur Kernkompetenz eines Produzenten zählt. Ich verfasse dieses Dokument in Ihrem Namen sorgfältig und effizient, und berücksichtige die von Ihnen festgelegten organisatorischen Maßnahmen.
Lassen Sie sich kompetent von Dipl.-Ing. Wolfgang Grassberger, Ziviltechniker für Elektrotechnik unterstützen.