Risikobeurteilung und Zündgefahrenbewertung
Bei der Konstruktion einer Maschine oder verfahrenstechnischen Anlage zur Verwendung in möglicherweise explosiver Atmosphäre müssen gemäß ATEX-Richtlinie die folgenden primären, sekundären und konstruktiven Schutzmaßnahmen (soweit es jeweils möglich ist) in dieser Reihenfolge umgesetzt werden:
Die meisten Maschinen zur Verwendung in möglicherweise explosiver Atmosphäre müssen von einer notifizierten Stelle (wie beispielsweise einer der TÜV-Organisationen) einzeln oder als Baumuster geprüft werden. Ich erstelle alle dafür notwendigen Dokumente u.a.:
Seit vielen Jahren beschäftige ich mich mit Konstruktion und Abnahme von Maschinen und Anlagen für die Verarbeitung von brennbaren Stäuben oder leicht flüchtigen organischen Lösungsmitteln oder Peroxiden. Mit dieser Erfahrung unterstütze ich Sie bei:
Lassen Sie sich kompetent von Dipl.-Ing. Wolfgang Grassberger, Ziviltechniker für Elektrotechnik unterstützen.